Bei einer Alleinstellungsbehauptung erwartet der Verbraucher eine nach Umfang und Dauer wirtschaftlich erhebliche Sonderstellung. Wer lediglich nach Ablauf eines Patentes eine nicht mehr geschützte Idee übernimmt, erfüllt diese Erwartung nicht.
LG Rostock, WRP 2019, 1386-1388 (Urteil vom 27.06.2019, 5a HK O 123/18)