OLG Brandenburg
Die Ausstattung der Anlage mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduktion der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung sowie zur Abrufbarkeit der Ist-Einspeisung obliegt dem Anlagenbetreiber. Bei den vom Netzbetreiber aufzustellenden technischen Vorgaben ist er gehalten, auf den Stand der Technik und die bei Anlagen dieser Art üblichen Auslegungen zurückzugreifen.
OLG Brandenburg, ZNER 2024, 214-225 (Urteil vom 23.04.2024, 6 U 39/19)