OLG Frankfurt a. M.
Dem kuwaitischen Einheitsgesetz zum Israel-Boykott ist in der Bundesrepublik Deutschland als Eingriffsnorm nach Art. 9 Abs. 3 Rom-I-VO keine Wirkung zu verleihen. Die faktische Existenz dieser Verbotsnorm und ihre Auswirkungen bilden jedoch bei der Flugbeförderung eines israelischen Staatsbürgers mit Zwischenstopp auf kuwaitischem Staatsgebiet ein tatsächlich entgegenstehendes Leistungshindernis. …
OLG Frankfurt a. M., RIW 2019, 231-235 (Urteil vom 25.09.2018, 16 U 209/17)