Bei der Beurteilung der Mangelhaftigkeit eines Automatikgetriebes an einem Neufahrzeug vom Typ Porsche Boxster S kommt es zwar auf einen herstellerübergreifenden Vergleich an, jedoch sind produktspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen, die der Annahme einer Negativabweichung entgegenstehen können.
OLG Hamm, RAW 2014, 144-146 ([unbekannt] vom 18.03.2014, 28 U 162/13)