OLG Koblenz
Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung, weil kein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot vorliegt. Auf seiner Homepage gibt der Antragsgegner die Tätigkeitsfelder seiner Kanzlei an und stellt sich und seine Kanzlei vor. Vorliegend fehlt es erkennbar an der erforderlichen publizistischen Zielsetzung sowohl der Homepage selbst als auch des Blogs, …
OLG Koblenz, K&R 2021, 530-532 (Beschluss vom 12.04.2021, 4 W 108/21)