OLG Naumburg
Die Inbetriebnahme eines Fotovoltaikmoduls nach § 3 Nr. 5 EEG 2009 setzt die technische Betriebsbereitschaft zur Umwandlung von elektrischer Energie aus solarer Strahlungsenergie und das Inbetriebsetzen der Anlage aufgrund einer bewussten Entscheidung für das Auslösen des Stromflusses voraus. Die vorherige Installation eines Wechselrichters zur Herstellung der Einspeisebereitschaft der Anlage ist hierfür nicht erforderlich.…
OLG Naumburg, ZNER 2013, 527-530 (Urteil vom 11.07.2013, 2 U 3/13 (Hs))