OLG Stuttgart
Die Veranstaltung von Glücksspielen im Internet (hier: Online-Casinospiele) ohne eine Erlaubnis der in Deutschland zuständigen Behörde verstieß für den Zeitraum bis zum 30.6.2021 gegen das (Total-)Verbot für die Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 und verstößt für den Zeitraum ab dem 1.7.2021 gegen den geltenden Erlaubnisvorbehalt für die Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet gemäß § 4 Abs. …
OLG Stuttgart, ZfWG 2024, 268-285 (Urteil vom 12.04.2024, 5 U 149/23)