OVG Lüneburg
Soweit ein Vorhaben einer Vorprüfung nach dem UVPG bedarf, kann das Gericht grundsätzlich nur dann auf eine Verpflichtungsklage des Vorhabenträgers „durchentscheiden“ (und muss ggf. die Sache dafür spruchreif machen), wenn entweder eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist oder wenn eine die UVP-Pflicht verneinende Vorprüfung vorliegt, die dem Maßstab des § 5 Abs.…
OVG Lüneburg, ZNER 2021, 664-671 ([unbekannt] vom 18.10.2021, 12 LB 110/19)