OVG Rheinland-Pfalz
Die Genehmigung einer Photovoltaikanlage auf einem denkmalrechtlich geschützten Anwesen setzt eine Einzelfallabwägung der entgegenstehenden Belange des Denkmalschutzes und der für die Anlage streitenden Gemeinwohlerfordernisse und privaten Interessen voraus. Die klimaökologischen Wirkungen, die der Einsatz von Photovoltaikanlagen gerade auf denkmalgeschützten Gebäuden erbringen kann, …
OVG Rheinland-Pfalz, ZNER 2011, 539-541 (Beschluss vom 16.08.2011, 8 A 10590/11.OVG)