Auch wer mit als „Auszeichnung“ oder „Prämierung“ beworbenen Symbolen den Eindruck erweckt, besondere Prüf- oder Gütezeichen verliehen bekommen zu haben, ist zur Fundstellenangabe verpflichtet.
Pfälzisches OLG Zweibrücken, WRP 2017, 1015-1016 (Sonstiges vom 02.05.2017, 4 U 168/16)