Der öffentlichen Bekanntgabe einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und ihrer Zustellungswirkung steht nicht entgegen, dass diese im vereinfachten Verfahren nach § 19 BImSchG erteilt wurde.
Sächsisches OVG, ZNER 2019, 495-496 (Beschluss vom 08.08.2019, 1 B 439/18)