Mit der Einführung des ERegG in Umsetzung der Eisenbahnrichtlinie 2012/34/EU ist das Transparenzgebot ausdrücklich als Maßstab für die Zugangsgewährung ausgestaltet worden und steht selbständig neben dem Diskriminierungsverbot.
VG Köln, N&R 2019, 313-319 (Urteil vom 22.02.2019, 18 K 11831/16)