Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken vom 27.4.2017 wurden Steuerbefreiungstatbestände geschaffen, um Sanierungsgewinne, die als Buchgewinne durch die Befreiung von Schulden entstehen, von der Besteuerung auszunehmen. Typischer Anwendungsfall sind Gewinne, die im Zuge von Insolvenzplänen durch Forderungserlasse der beteiligten Gläubiger entstehen. Was gilt für Altfälle, …