Hanseatisches OLG Hamburg
Erlässt das Gericht eine Beschlussverfügung unter einem vom Antragsteller nicht gerügten Irreführungsgesichtspunkt, so wird der darin liegende Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO geheilt, wenn das Gericht die einstweilige Verfügung in dem auf den Widerspruch des Antragsgegners ergehenden Urteil unter Hinweis auf einem vom Antragsteller schon ursprünglich beanstandeten Irreführungsgesichtspunkt bestätigt.…
Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2019, 948 (Urteil vom 16.08.2018, 3 U 105/17)