LG Frankenthal (Pfalz)
Die Zusendung einer Werbe-E-Mail an einen Rechtsanwalt, die für Versicherungsvermittlungen der beklagten Gesellschaft wirbt, ohne dass eine Einwilligung des Empfängers vorlag, ist für den betroffenen Rechtsanwalt eine Beeinträchtigung in dessen anwaltlichem Berufsalltag von solcher Intensität, dass sie einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt. …
LG Frankenthal (Pfalz), WRP 2018, 1146 (Urteil vom 10.07.2018, 6 O 322/17)