Es stellt eine unzulässige Herabsetzung dar, wenn in der Werbung für die Führerscheinausbildung einer Fahrschule die Behauptung aufgestellt wird, die traditionelle Führerscheinausbildung anderer Fahrschulen sei falsch und lebensgefährlich. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
LG Hildesheim, WRP 2017, 883-885 (Urteil vom 21.03.2017, 11 O 24/16)