LG Lüneburg
Wer für ein Produkt zur Gewichtsreduzierung mit einem Ernährungsmediziner wirbt, verwendet damit eine unzulässige Empfehlung i. S. d. Health Claims Verordnung. Der Arzt verstößt mit dieser Empfehlung gegen sein berufsrechtliches Verbot, seinen Namen nicht für Werbezwecke zu verwenden. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)
LG Lüneburg, WRP 2016, 657-660 (Urteil vom 03.12.2015, 7 O 47/15)