OLG Düsseldorf
Eine zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten verlaufende Gasverbindungsleitung ist nur dann „fertiggestellt“ im Sinne des Art. 49a RL (EU) 2019/692 bzw. § 28b EnWG, wenn sie zum Stichtag am 23. Mai 2019 physisch vollständig errichtet war. Eine Auslegung der genannten Normen, die den Begriff der Fertigstellung an die endgültige, nicht mehr umkehrbare Investitionsentscheidung knüpft, …
OLG Düsseldorf, ZNER 2021, 615-632 ([unbekannt] vom 25.08.2021, VI-3 Kart 211/20)