OLG München
Besteht gemäß § 242 BGB zur Ermittlung eines möglichen Schadensersatzanspruchs aus der Verletzung eines Vertragshändlervertrags ein Anspruch auf Erteilung einer Auskunft über Abnehmer, Vertragsdatum und Kaufpreis, kann der Gesichtspunkt des Schutzes der wirtschaftlichen Daten der jeweiligen Kunden nicht höhergestellt werden.
OLG München, RAW 2019, 46-48 (Urteil vom 24.10.2018, 3 U 1551/17)