OLG Thüringen
Der Vorbehalt eines zweimaligen Nachbesserungsversuchs in AGB ist sowohl nach Kaufrecht als auch nach Werkvertragsrecht unwirksam. Ebenso ist eine Klausel unwirksam, die bei Abschluss von Werkverträgen nur die Verjährungsfristen des Kaufrechts, jedoch nicht die Verjährung nach § 634 a BGB bei der Beanstandung von Mängeln vorsieht. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)
OLG Thüringen, WRP 2014, 92-95 (Urteil vom 19.09.2013, 1 U 194/13)