Essen und Trinken in Corona-Zeiten: Das BAG entschied mit Urteil vom 10.11. 2021 – 5 AZR 334/21, dass der Arbeitgeber einem Fahrradlieferanten Fahrrad und Mobiltelefon als notwendige Arbeitsmittel zur Verfügung stellen muss (PM Nr. 38/21). Fahrradlieferanten (sogenannte “Rider”), die Speisen und Getränke ausliefern und ihre Aufträge über eine Smartphone-App erhalten, haben Anspruch darauf, …
BB 2021, 2803