Die Verwendung des Begriffs „Domäne“ (auch „Domaine“) für ein privates Weingut ist irreführend. Nur ein im Eigentum des Staates oder eines ehemals regierenden Fürstenhauses stehender Weinbaubetrieb mit herrschaftlichen Wirtschaftsgebäuden und ausgedehntem weinbaulichem Areal darf so bezeichnet werden. (Leitsatz des Bearbeiters)
VG Neustadt an der Weinstraße, ZLR 2004, 723-727 (Urteil vom 29.01.2004, 2 K 1628/03.NW)