Die Vorschrift des § 7 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (betreffend unzulässige Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung) steht im Einklang mit dem Unionsrecht.
Vahle, DSB 2011, 20-21 (Urteil vom 10.02.2011, I ZR 164/09)