FG Düsseldorf
Die Rechtsgrundsätze zu einem Erwerb eines Gebäudes mit Abbruchabsicht gelten auch dann, wenn ein Gebäude vor dem Abbruch von einem Sonderbetriebsvermögen bei einer Mitunternehmerschaft gemäß § 6 Abs. 5 S. 3 EStG zu Buchwerten in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft übertragen wurde.
FG Düsseldorf, BB 2016, 1265 (Urteil vom 23.02.2016, 10 K 2708/15 F)