FG Münster
Eine steuerfreie Ausfuhrlieferung gemäß § 4 Nr. 1 Buchst. a) i.V. m. § 6 Abs. 1 UStG liegt bei einem Reihengeschäft dann vor, wenn diese Lieferung die bewegte Lieferung ist. Die Beantwortung der Frage, welche Lieferung bei einem Reihengeschäft die bewegte Lieferung ist, hängt von einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls ab.
FG Münster, BB 2014, 1122-1125 (Urteil vom 16.01.2014, 5 K 3930/10 U)