Die Sternchenwerbung für eine (bestimmte) Kreuzfahrt mit „€ 555,– p. P. zzgl. Service Entgelt*“ und Bezugstext, wonach pro „beanstandungsfrei an Bord verbrachter Nacht“ ein Entgelt in Höhe von 7 € zusätzlich anfalle, ist wegen fehlender Endpreisangabe unlauter und unzulässig.
KG Berlin, WRP 2013, 828 (Beschluss vom 12.02.2013, 5 W 11/13)