Eine Vereinbarung über die Kosten der Rücksendung nach einem Onlinekauf im Sinne von § 357 Abs. 2 S. 2 BGB kann nicht durch bloße Wiedergabe in der Widerrufsbelehrung getroffen werden.
Landgericht Cottbus, Urteil vom 9. März 2010 – 11 O 14/09 – nicht rechtskräftig.
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