OVG Sachsen
Die gaststätten- und spielhallenbezogenen Sperrzeitregelungen in § 9 Abs. 1 und 2 SächsGastG sind verfassungs- und unionsrechtskonform. Die in § 9 SächsGastG enthaltenen Einschränkungen sind von dem von § 26 Abs. 2 GlüStV vorgegebenen Gemeinwohlziel, durch ein begrenztes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete oder überwachte Bahnen zu lenken, …
OVG Sachsen, ZfWG 2016, 222-225 (Beschluss vom 17.09.2015, 3 A 284/15)