Eine im Sinne des § 15 Abs. 3 BauGB sicherungsfähige Windkonzentrationsflächenplanung liegt nur vor, wenn absehbar ist, dass damit der Windenergienutzung in substantieller Weise Raum geschaffen wird (wie VGH München, ZNER 2012, S. 522).
Verlag | Kontakt | Impressum | Mediadaten | Datenschutz | AGB | Autorenhinweise