VGH München
Die Prüfung des Tatbestandsmerkmals des § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB, das zurückzustellende Vorhaben werde die Durchführung der Planung unmöglich machen oder wesentlich erschweren, kann nur dann erfolgen, wenn die planerischen Vorstellungen der Gemeinde nicht völlig offen sind, sondern – im maßgeblichen Zeitpunkt der Zurückstellungsentscheidung – ein Mindestmaß dessen erkennen lassen, …
VGH München, ZNER 2012, 522-524 (Beschluss vom 20.04.2012, 22 CS 12.310)