Wüstemann
Für das Geschäftsjahr 2023 hatten die ca. 600 unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fallenden Unternehmen mit mindestens 3 000 inländischen Mitarbeitenden bis spätestens 30.4.2024 erstmals einen Bericht über die Erfüllung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten gem. § 10 Abs. 2 und 3 LkSG zu veröffentlichen und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Form eines ausgefüllten strukturierten Fragebogens einzureichen. …
Wüstemann, BB 2024, 1258-1262