Kleinmanns
Rechnungslegung dient nach handelsrechtlicher Konzeption dem Schutz des Rechtsverkehrs. Erwägungsgrund 3 der Bilanz-Richtlinie (Richtlinie 2013/34/EU, ABlEU vom 29.6.2013, L 182, 19) sieht den Zweck im “Schutz von Aktionären, Gesellschaftern und Dritten”. Kenntnis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage soll nicht nur der Geschäftsführung selbst bei der Steuerung des Unternehmens helfen, …
Kleinmanns, BB 2024, 2098