Angesichts der gestiegenen Gaspreise will die Bundesregierung die Verbraucher bei der Mehrwertsteuer entlasten. Künftig soll die Steuer auf Gasverbrauch sieben statt wie bisher 19 Prozent betragen, kündigte Kanzler Scholz in Berlin an. Dies solle bis März 2024 gelten – solange, wie auch die Gasumlagen erhoben werden.
Die Digitalisierung der Wirtschaft führt zu Herausforderungen für die Erhebung der Mehrwertsteuer. Die Europäische Kommission plant, ein Legislativpaket vorzulegen, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Dafür fordert sie Unternehmen, Wissenschaftler, Mitgliedstaaten und andere Interessenträger auf, Ihre Meinungen zum Thema im Rahmen einer öffentlichen Konsultation abzugeben.
Laut einem vom 2.12.2021 von der EU-Kommission veröffentlichten neuen Bericht sind den EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2019 schätzungsweise 134 Mrd. Euro an Einnahmen aus der Mehrwertsteuer (MwSt) entgangen. Diese Zahl bezieht sich auf Einnahmeverluste, die durch MwSt-Betrug, -Hinterziehung und -Umgehung, Optimierungspraktiken, Insolvenzen und Zahlungsunfähigkeit sowie fehlerhafte Berechnungen und Verwaltungsfehler entstehen. …
Art. 168, Art. 213 Abs. 1, Art. 214 Abs. 1 und Art. 273 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom 13. Juli 2010 geänderten Fassung sowie der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer sind im Licht der Grundsätze der Rechtssicherheit, des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit dahin auszulegen, …
Art. 10 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates vom 07.10.2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer ist in Verbindung mit ihrem 25. Erwägungsgrund dahin auszulegen, dass darin keine Fristen vorgesehen werden, deren Überschreitung sich auf die Rechtmäßigkeit der Aussetzung einer Steuerprüfung auswirken kann, …
Die Bestimmungen der Achten Richtlinie 79/1072/EWG des Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige und die Grundsätze des Unionsrechts, insbesondere der Grundsatz der steuerlichen Neutralität, sind dahin auszulegen, …
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem und insbesondere ihre Art. 73 und 78 sind im Licht des Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer dahin auszulegen, dass in einem Fall, in dem mehrwertsteuerpflichtige Personen der Steuerverwaltung aufgrund eines Steuerbetrugs weder mitgeteilt haben, dass es den Umsatz gibt, …
Art. 20 Abs. 2 der Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12. Februar 2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige ist dahin auszulegen, dass die in dieser Bestimmung vorgesehene Frist von einem Monat, um dem Mitgliedstaat der Erstattung die von ihm angeforderten zusätzlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, …
Die Bestimmungen der Dreizehnten Richtlinie 86/560/EWG des Rates vom 17.11.1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (– Verfahren der Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige –) sind dahin auszulegen, dass sie dem nicht entgegenstehen, dass ein Mitgliedstaat die Möglichkeit, …
Der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) hat sich am 2.10.2018 politisch auf ein Maßnahmenpakt zur Mehrwertsteuer geeinigt. Die wichtigsten Vorhaben: