Robrecht
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schützt zum einen ganz allgemein personenbezogene Daten wie Name, Adresse, aber auch Einkommen und Finanzdaten etc., indem sie deren Verarbeitung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. Zum anderen stellt sie in Art. 9 Abs. 1 DSGVO gezielt besondere Kategorien personenbezogener Daten – in Erwägungsgrund 51 der DSGVO auch sensible personenbezogene Daten genannt – unter einen besonderen Schutz, …
Robrecht, DivRuW 2024, 78-80