Hanten
Zahlungsdienst ist ein Rechtsbegriff, der durch die Richtlinie 2007/64/EG (Zahlungsdienstleistungsrichtlinie – PSD I, ABlEU vom 5.12.2017, L 319, 1), dort in Art. 4 Nr. 3, eingeführt wurde. Die Vorschrift verweist auf einen Anhang der Richtlinie, der die gewerblichen Tätigkeiten, die als Zahlungsdienste einzustufen sind, auflistet. Es handelte sich um sieben Tatbestände. …
Hanten, RdZ 2020, 70