Die Verwendung des Begriffs “Autopilot” in einer Werbung ist irreführend, da sie aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise suggeriert, dass die beworbenen PKW in der Lage seien, vollständig autonom zu fahren.
LG München I, BB 2020, 2835-2837 (Sonstiges vom 14.07.2020, 33 O 14041/19)