Bei der Angabe von Mietpreisen für Ferienwohnungen sind die Kosten der Endreinigung immer dann in den Endpreis mit einzurechnen, wenn diese zwingend in Anspruch genommen werden muss. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
LG Düsseldorf, WRPL 2013, Heft 02, Online, - (Urteil vom 10.10.2012, 12 O 301/12)