LG Frankfurt a. M.
Wirbt ein Veranstalter von Busreisen im Blickfang mit einem Beförderungspreis, muss dies der Endpreis sein. Erhebt er zusätzlich zum Beförderungspreis eine sogenannte Servicepauschale von € 1,50 für nationale Reisen und € 3,00 für internationale Fahrten, reicht ein Sternchenhinweis auf diese Kosten nicht aus, weil der Endpreis im Blickfang nicht angegeben ist. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)
LG Frankfurt a. M., WRP 2012, 1472 (Urteil vom 20.12.2011, 3-06 O 33/11)