Das aus der Anmeldung einer Marke resultierende Markenanwartschaftsrecht rechtfertigt es nicht, bereits vor der Eintragung der Marke mit dem Symbol ® für ein Produkt zu werben. Im Hinblick auf die Irreführung handelt es sich bei dem Streit auch nicht um eine Markenrechtssache. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)
LG Hannover, WRP 2014, 251-252 (Urteil vom 22.10.2013, 32 O 29/13)