Beim Angebot eines Gutscheins für die Teilnahme an einem Aufbauseminar, mit dem ein Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit hat, Punkte im Verkehrszentralregister abzubauen, muss darauf hingewiesen werden, dass der Besuch eines solchen Seminars nur alle 5 Jahre möglich ist.
LG München I, WRP 2012, 1023 (Beschluss vom 22.03.2012, 33 O 27257/11)