Die Werbung mit der Bezeichnung „SmaTax“ in Zusammenhang mit den Begriffen „Taxen-Mietwagen“ für die Personenbeförderung im Mietwagenverkehr ist irreführend. Dies umso mehr, wenn durch die Farbe der Fahrzeuge im Ton „hell-Elfenbein“ der Eindruck entsteht, die Mietfahrzeuge würden auch als Taxen eingesetzt. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
LG Münster, WRP 2012, 493 (Urteil vom 17.11.2011, 22 O 115/11)