Wird den “Premium-Kunden” unter den Zahnärzten ab einem bestimmten Mindestumsatz von Zahnersatzprodukten die kostenlose Schaltung von Anzeigen angeboten, stellt dies eine heilmittelwerberechtlich unzulässige Zuwendung seitens des Herstellers dar. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
OLG Düsseldorf, WRPL 2012, Heft 01, Online, - (Urteil vom 23.08.2011, 20 U 23/11)