ECKHARDT
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main hat am 16. Juni 2010 (Aktenzeichen 13 U 105/07) entschieden, für welche Dauer Internetzugangsanbieter die Zuteilung der IP-Adresse auch bei einem so genannten Flatrate-Angebot speichern dürfen. Die Entscheidung kann unter Umständen auch für die Datenspeicherung im betrieblichen Umfeld – wenn der Arbeitgeber aufgrund privater Nutzung eine Providerstellung einnimmt – zu Zwecken der IT-Sicherheit nutzbar gemacht werden.…
ECKHARDT, DSB 2010, 22-23 ([unbekannt] vom 16.06.2010, 13 U 105/07)