Netznutzungsentgelte, die auf Basis der VV II für die Zeit bis zum Inkrafttreten des § 23a EnWG abgerechnet wurden, können zurückgefordert werden, wenn die Festsetzung nicht der Billigkeit entsprach.
OLG München, ZNER 2010, 407-410 (Urteil vom 20.05.2010, U (K) 4653/09)