OLG Rostock
Die Kennzeichnung eines Produktes (hier: Pastillen) auf der Schauseite der Verpackung mit „sweetened with Stevia“ und der Abbildung eines grünen Blattes der Steviapflanze sowie der Angabe „(…) mit Süßungsmittel Stevia-Extrakt“ auf der Rückseite der Verpackung ist nicht irreführend, wenn das betreffende Produkt tatsächlich einen Extrakt aus der Steviapflanze enthält, der auch aus der natürlichen Steviapflanze gewonnen wird und weiterhin im Zutatenverzeichnis eine Klarstellung der Bezeichnung „Stevia-Extrakt“ durch die Angabe „Steviolglycoside (Stevia-Extrakt)“ erfolgt (inhaltliche Abgrenzung zu BGH, …
OLG Rostock, WRP 2015, 776-777 (Beschluss vom 05.09.2014, 2 U 9/14)