Die Untersagung der Sportwettenvermittlung wegen Verstoßes gegen das Trennungsgebot gemäß § 21 Abs. 2 GlüStV begründet als betriebsbezogener Verwaltungsakt eine rechtsnachfolgefähige Polizeipflichtigkeit.
VG Freiburg, ZfWG 2019, 100 (Urteil vom 26.04.2018, 9 K 4546/16)