Überschreitet die nachhaltige Betätigung eines Pokerspielers die Grenze zur Gewerblichkeit, macht es keinen Unterschied, ob der Spieler die Gewinne bei Pokerturnieren oder bei Spielen in Casinos erzielt.
BFH, ZfWG 2021, 456-458 (Urteil vom 25.02.2021, III R 67/18)