BayObLG
Das in der Karikatur abgebildete Hakenkreuz stellt zweifelsfrei ein Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation dar, das der Angeklagte mit dem Einstellen auf seinem Instagram-Account einer unbestimmten Vielzahl von Personen zugänglich machte und damit öffentlich verwendete. Eine Restriktion des Straftatbestands hat vorliegend auszuscheiden. Die Abbildung selbst, …
BayObLG, K&R 2023, 146 (Urteil vom 07.10.2022, 202 StRR 90/22)