Es liegt ein Verstoß gegen den umsatzsteuerlichen Grundsatz der Neutralität vor, wenn virtuelle Geldspielumsätze von der Umsatzsteuer befreit sind, während terrestrische Geldspielumsätze, also solche, bei denen der Spieler in den Spielhallen körperlich anwesend ist, umsatzsteuerpflichtig sind.
FG Münster, StB 2022, 73-80 (Beschluss vom 27.12.2021, 5 V 2705/21 U)