Hanseatisches OLG Hamburg
Wird eine Studie zur Messgenauigkeit von Blutzuckermessgeräten zum Eigengebrauch nicht in strikter Übereinstimmung mit der für die Feststellung der Messgenauigkeit geltenden ISO-Norm durchgeführt und kommt die Studie dennoch zu der Feststellung, dass einzelne Geräte die Anforderungen der ISO-Norm erfüllen, andere dagegen nicht, darf mit dem Studienergebnis ohne Hinweis auf die fehlende ISO-Konformität des Studienaufbaus nicht vergleichend geworben werden, …
Hanseatisches OLG Hamburg, WRPL 2015, Heft 07, Online, - (Urteil vom 26.02.2015, 3 U 104/13)