LAG Baden-Württemberg
Eine als Leiterin Public Relations/Pressesprecherin bei einem im Premium-Segment tätigen Bekleidungsunternehmen angestellte Arbeitnehmerin kann bei Fehlen anderweitiger Anhaltspunkte gem. § 670 BGB analog davon ausgehen, dass die für eine Änderung des von ihr mit hierfür zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln der Arbeitgeberin erworbenen Kleides anfallenden Kosten von der Arbeitgeberin getragen werden, …
LAG Baden-Württemberg, BB 2020, 61-64 (Urteil vom 08.08.2019, 3 Sa 6/19)